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Nautik

NK

Kapitän oder Kapitänin – NK
Bildungsgang gemäß STCW
Alle Fahrtgebiete ohne Einschränkungen

Dauer: 4 Semester

Voraussetzungen zur Lehrgangsteilnahme:

  • Sekundarabschluss I – Realschulabschluss oder einem anderen gleichwertigen Bildungsstand
    und
  • der erfolgreiche Abschluss der Berufsausbildung zur Schiffsmechanikerin oder zum Schiffsmechaniker

    oder
  • der erfolgreiche Abschluss einer nach Landesrecht geregelten seefahrtbezogenen Ausbildung (SBTA) und Abschluss einer zugelassenen praktischen Ausbildung und Seefahrtzeit als nautische Offiziersassistentin oder nautischer Offiziersassistent in der Seeschifffahrt.

Nach Erlangen des Befähigungszeugnisses muss dieses wie folgt ausgefahren werden:

  • 1 Jahr (reine Fahrtzeit) als Wachoffizier
  • 1 Jahr (reine Fahrtzeit) als 1. Offizier

=> Anmeldung zum Lehrgang

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