Kapitän oder Kapitänin – NK
Bildungsgang gemäß STCW
Alle Fahrtgebiete ohne Einschränkungen
Dauer: 4 Semester
Voraussetzungen zur Lehrgangsteilnahme:
- Sekundarabschluss I – Realschulabschluss oder einem anderen gleichwertigen Bildungsstand
und
- der erfolgreiche Abschluss der Berufsausbildung zur Schiffsmechanikerin oder zum Schiffsmechaniker
oder - der erfolgreiche Abschluss einer nach Landesrecht geregelten seefahrtbezogenen Ausbildung (SBTA) und Abschluss einer zugelassenen praktischen Ausbildung und Seefahrtzeit als nautische Offiziersassistentin oder nautischer Offiziersassistent in der Seeschifffahrt.
Nach Erlangen des Befähigungszeugnisses muss dieses wie folgt ausgefahren werden:
- 1 Jahr (reine Fahrtzeit) als Wachoffizier
- 1 Jahr (reine Fahrtzeit) als 1. Offizier