Kapitän oder Kapitänin in der küstennahen Fahrt
NK500
Dauer: 1 Semester
Voraussetzungen zur Lehrgangsteilnahme:
- der erfolgreiche Abschluss der Berufsausbildung zur Schiffsmechanikerin oder zum Schiffsmechaniker sowie den Berufsschulabschluss oder einen gleichwertigen Bildungsstand
oder
- den Abschluss einer nach Maßgabe der Richtlinien für die Ausbildung von Offiziersassistenten in der Seeschifffahrt zugelassenen praktischen Ausbildung und Seefahrtzeit als nautische Offiziersassistentin oder nautischer Offiziersassistent in der Seeschifffahrt von mindestens zwölf Monaten
oder
- Besitz des Zeugnisses über die Abschlussprüfung im Ausbildungsberuf zum Fischwirt mit Schwerpunkt kleine Hochsee- und Küstenfischerei und eine anschließende Seefahrtzeit auf Kauffahrteischiffen (nicht Fischereifahrzeuge) von 12 Monaten im Decksdienst
oder
- eine Seefahrtzeit auf Kauffahrteischiffen, ausgenommen Fischereifahrzeuge, von mindestens 36 Monaten im Decksdienst