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Technik

TSM

Schiffsmaschinist/in – TSM
für Fahrzeuge mit einer
Antriebsleistung bis 750 kW

Dauer: 1 Semester

Regelbildungsgang (320 Unterrichtsstunden, als Blockmodell in 10 bis 11 Wochen):

Bedingungen zur Teilnahme:

  • Abgeschlossene Berufsausbildung als Schiffsmechaniker

oder

  • Abgeschlossene Ausbildung in einem einschlägigen Metall- oder Elektroberuf und eine Seefahrtzeit von 6 Monaten.

oder

  • abgeschlossene Ausbildung zum/zur Schiffsbetriebstechnischen Assistenten/Assistentin (SBTA Technik)

und

  • Abschluss einer zugelassenen praktischen Ausbildung und Seefahrtzeit als technische(r) Offiziersassistent/in nach Maßgabe der Richtlinien für die Ausbildung von Offiziersassistenten in der Seeschifffahrt vom 8.Januar 2009 (VkBl.2009, S.48) von mindestens 12 Monaten.

Nautiker ohne Abschluß Schiffsmechaniker oder Metall- oder Elektroberuf einschl. vorgesehener Seefahrtszeit müssen eine dreimonatige betriebliche Ausbildung an einer qualifizierten Einrichtung nachweisen.
Über diese Ausbildung ist ein =>Berichtsheft (Training Record Book) zu führen

Verkürzter Bildungsgang

(200 Unterrichtsstunden, lehrgangsbegleitend):

Bedingungen zur Teilnahme:

  • Fachschüler in der Ausbildungsrichtung Nautik
  • Nachweis über eine mindestens dreimonatige Ausbildung im Metallbereich

=> Anmeldung zum Lehrgang

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