Leiter oder Leiterin der Maschinenanlage – TLM
Bildungsgang gemäß STCW
Ohne Begrenzung der Antriebsleistung
Dauer: 4 Semester
Voraussetzungen zur Lehrgangsteilnahme:
- Sekundarabschluss I – Realschulabschluss oder einen anderen gleichwertigen Bildungsstand
und
- der erfolgreiche Abschluss der Berufsausbildung zur Schiffsmechanikerin oder zum Schiffsmechaniker
oder
- der erfolgreiche Abschluss einer gewerblich technischen Berufsausbildung oder einer nach Landesrecht geregelten seefahrtbezogenen Ausbildung (SBTA), und Abschluss einer zugelassenen praktischen Ausbildung und Seefahrtzeit als technische Offiziersassistentin oder technischer Offiziersassistent.
Nach Erlangung des Befähigungszeugnisses muss dieses wie folgt ausgefahren werden:
- 1 Jahr (reine Fahrtzeit) als Wachingenieur (ehemals 3. Ing.),
- 2 Jahre (reine Fahrtzeit) als technischer Offizier auf management-level (ehemals 2. Ing.)