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Allgemein

Winterstudium

Das „Winterstudium“ ermöglicht qualifizierten Bewerbern einen berufsbegleitenden Fachschulbesuch (Nautik oder Technik), welcher nur in den Wintermonaten durchgeführt wird.
In den Sommermonaten ist somit eine Beschäftigung an Bord möglich.

Die Finanzierung des Schulbesuchs kann dadurch erheblich erleichtert werden. Darüber hinaus bieten manche Reedereien in den Wintermonaten noch eine zusätzliche finanzielle Unterstützung an.

Nach vier Winterhalbjahren kann das nautische oder technische Befähigungszeugnis erworben werden.

Für weitere Informationen zum genauen Ablauf sprechen Sie uns gerne an:

=> Ansprechparter

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Nautik

NK100

NK100
Kapitänin/Kapitän auf Fahrzeugen in der nationalen Fahrt bis 100 BRZ.

Das Befähigungszeugnis berechtigt zum Führen von Fahrzeugen mit einer Bruttoraumzahl unter 100 und einer Antriebsleistung bis zu 300kW sowie von Börtebooten.

Es berechtigt zum Befahren nationaler Gewässer im Abstand bis zu 6 Seemeilen von der deutschen Küste mit maximal 12 Fahrgästen.

Dauer: 10 Wochen

Voraussetzungen zur Lehrgangsteilnahme:

  • eine Seefahrtzeit im Decksdienst von mindestens sechs Monaten auf Kauffahrteischiffen (auch Fischereifahrzeuge)
  • Realschulabschluss
  • Mindestalter 19 Jahre



=> Anmeldung zum Lehrgang

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Allgemein

Leitbild der Schule

Die Staatliche Seefahrtschule Cuxhaven ist eine Fachschule für Nautik, Schiffsbetriebstechnik und Fischerei und eine Berufsfachschule für die Ausbildung zur „Schiffsbetriebstechnischen Assistentin“ / zum „Schiffsbetriebstechnischen Assistenten“.

Mit den Menschen der Region und unseren Schülern fühlen wir uns verbunden. Unsere Schule bietet eine umfassende und qualitativ hochwertige Ausbildung durch den Einsatz vielfältiger Lehrmittel, Simulatoren und Kooperationen mit anderen nautischen und technischen Instituten.

Unser Ziel ist es, eine ausgeglichene Unterrichtsversorgung für jede Schülerin und jeden Schüler zu erbringen sie beim Erwerb der Handlungskompetenz bestmöglich zu unterstützen.
Hierbei legen wir besonderen Wert auf eine modern ausgerichtete mediale Bildung unter Einsatz von screen-mirroring Systemen. Diese Systeme ermöglichen eine plattformübergreifende Einbindung von Schülern*innen über ihre Endgeräte. Die Darstellung, Präsentation und Integration der Unterrichtsinhalte von Schülern*innen in den Unterricht wird so interaktiv gewährleistet. Dazu werden Schüler*innen bei Bedarf Leihgeräte (Tablets) zur Verfügung gestellt.

Unser Handeln ist geprägt von Toleranz, Offenheit und kollegialer Zusammenarbeit.
Wir arbeiten partnerschaftlich mit anderen nautischen und technischen Ausbildungsstellen in Deutschland zusammen und pflegen den Kontakt zur maritimen Wirtschaft.

Die Fachbereiche Nautik und Schiffsbetriebstechnik verstärken ihre Zusammenarbeit und erhöhen daher die Qualität des Unterrichts. Durch ständige Fort- und Weiterbildung garantieren wir einen hohen Standard und aktuellen Bezug zur Praxis.

Unsere Schüler/innen stehen im Mittelpunkt unseres Denkens und Handelns. Wir nehmen unsere Schüler/innen in ihrer individuellen Persönlichkeit an. Die pädagogische Qualität und die Zufriedenheit der Schüler/innen sind unsere Ziele.

Unser Kollegium und unsere Mitarbeiter/innen sind die Grundlage von Qualität und Leistung. Ihr Können, ihre Einsatzbereitschaft, ihre Begeisterung und Freude an der Arbeit sind der Schlüssel zum Erfolg. Jede/r Einzelne leistet seinen Beitrag zu einem guten Arbeitsklima, ist offen für Neues und hat Mut zu Veränderungen.

Unsere Philosophie ist geprägt von gegenseitiger Akzeptanz und Wertschätzung des Menschen und seiner Kultur, klaren Zielen und einer verlässlichen Führung des Hauses.

Um die Forderungen der International Maritime Organisation   (IMO) zu erfüllen, unterliegt unsere Ausbildung dem Qualitätssicherungssystem nach DIN EN ISO 9001 und wird in festgelegten Intervallen überprüft.

Unsere Schule richtet ihr Handeln am Kernaufgabenmodell der berufsbildenden Schulen (KAM-BBS) aus. Zur Verbesserung der Unterrichtsqualität werden mit der Landesschulbehörde Lüneburg regelmäßig Zielvereinbarungen getroffen.

Cuxhaven, den 19.01.17


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SBTA

SBTA

Schiffsbetriebstechnische/r Assistent/in

=> Anmeldung zum Lehrgang

Hierbei handelt es sich um einen Ausbildungsgang, der in Zusammenarbeit mit den niedersächsischen Seefahrtschulen und den Reedereien entwickelt wurde. Damit ist auch den Realschulabsolventen ein Weg eröffnet, durch betreute Ausbildung zum zukunftsorientierten Beruf des Kapitäns in der deutschen und internationalen Seefahrt innerhalb von fünf Jahren aufzusteigen. Die sehr fundierte und intensive Ausbildung aufgrund einer engen Kopplung von Theorie und Praxis führt zu einer frühzeitigen Übernahme von Verantwortung.

Dieser Ausbildungsgang ermöglicht es Schulabgängern mit Realschulabschluss die Eingangsvoraussetzung für ein Fachschulstudium an einer Seefahrtschule zu erlangen, ohne dabei den Weg über eine abgeschlossene Berufsausbildung zu gehen.

Angeboten werden Lehrgänge für die Fachrichtungen TechnikNautik und Fischerei

Man erreicht diese Eingangsvoraussetzung über eine 2-jährige kombinierte Ausbildung an einer Berufsfachschule + 12-monatiger Seefahrtzeit als SBTA.

Nach weiteren 4 Semestern Ausbildung an der Fachschule Seefahrt werden die Abschlussprüfungen für die Befähigungszeugnisse nach STCW abgenommen.

=> Anmeldung zum Lehrgang

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Technik

TSM

Schiffsmaschinist/in – TSM
für Fahrzeuge mit einer
Antriebsleistung bis 750 kW

Dauer: 1 Semester

Regelbildungsgang (320 Unterrichtsstunden, als Blockmodell in 10 bis 11 Wochen):

Bedingungen zur Teilnahme:

  • Abgeschlossene Berufsausbildung als Schiffsmechaniker

oder

  • Abgeschlossene Ausbildung in einem einschlägigen Metall- oder Elektroberuf und eine Seefahrtzeit von 6 Monaten.

oder

  • abgeschlossene Ausbildung zum/zur Schiffsbetriebstechnischen Assistenten/Assistentin (SBTA Technik)

und

  • Abschluss einer zugelassenen praktischen Ausbildung und Seefahrtzeit als technische(r) Offiziersassistent/in nach Maßgabe der Richtlinien für die Ausbildung von Offiziersassistenten in der Seeschifffahrt vom 8.Januar 2009 (VkBl.2009, S.48) von mindestens 12 Monaten.

Nautiker ohne Abschluß Schiffsmechaniker oder Metall- oder Elektroberuf einschl. vorgesehener Seefahrtszeit müssen eine dreimonatige betriebliche Ausbildung an einer qualifizierten Einrichtung nachweisen.
Über diese Ausbildung ist ein =>Berichtsheft (Training Record Book) zu führen

Verkürzter Bildungsgang

(200 Unterrichtsstunden, lehrgangsbegleitend):

Bedingungen zur Teilnahme:

  • Fachschüler in der Ausbildungsrichtung Nautik
  • Nachweis über eine mindestens dreimonatige Ausbildung im Metallbereich

=> Anmeldung zum Lehrgang

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Technik

TLM

Leiter oder Leiterin der Maschinenanlage – TLM

Bildungsgang gemäß STCW
Ohne Begrenzung der Antriebsleistung

Dauer: 4 Semester

Voraussetzungen zur Lehrgangsteilnahme:

  • Sekundarabschluss I – Realschulabschluss oder einen anderen gleichwertigen Bildungsstand

und

  • der erfolgreiche Abschluss der Berufsausbildung zur Schiffsmechanikerin oder zum Schiffsmechaniker

oder

  • der erfolgreiche Abschluss einer gewerblich technischen Berufsausbildung oder einer nach Landesrecht geregelten seefahrtbezogenen Ausbildung (SBTA), und Abschluss einer zugelassenen praktischen Ausbildung und Seefahrtzeit als technische Offiziersassistentin oder technischer Offiziersassistent.

Nach Erlangung des Befähigungszeugnisses muss dieses wie folgt ausgefahren werden:

  • 1 Jahr (reine Fahrtzeit) als Wachingenieur (ehemals 3. Ing.),
  • 2 Jahre (reine Fahrtzeit) als technischer Offizier auf management-level (ehemals 2. Ing.)

=> Anmeldung zum Lehrgang

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Nautik

NK500

Kapitän oder Kapitänin in der küstennahen Fahrt
NK500

Dauer: 1 Semester

Voraussetzungen zur Lehrgangsteilnahme:

  • der erfolgreiche Abschluss der Berufsausbildung zur Schiffsmechanikerin oder zum Schiffsmechaniker sowie den Berufsschulabschluss oder einen gleichwertigen Bildungsstand

oder

  • den Abschluss einer nach Maßgabe der Richtlinien für die Ausbildung von Offiziersassistenten in der Seeschifffahrt zugelassenen praktischen Ausbildung und Seefahrtzeit als nautische Offiziersassistentin oder nautischer Offiziersassistent in der Seeschifffahrt von mindestens zwölf Monaten

oder

  • Besitz des Zeugnisses über die Abschlussprüfung im Ausbildungsberuf zum Fischwirt mit Schwerpunkt kleine Hochsee- und Küstenfischerei und eine anschließende Seefahrtzeit auf Kauffahrteischiffen (nicht Fischereifahrzeuge) von 12 Monaten im Decksdienst

oder

  • eine Seefahrtzeit auf Kauffahrteischiffen, ausgenommen Fischereifahrzeuge, von mindestens 36 Monaten im Decksdienst

=> Anmeldung zum Lehrgang

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Nautik

NK

Kapitän oder Kapitänin – NK
Bildungsgang gemäß STCW
Alle Fahrtgebiete ohne Einschränkungen

Dauer: 4 Semester

Voraussetzungen zur Lehrgangsteilnahme:

  • Sekundarabschluss I – Realschulabschluss oder einem anderen gleichwertigen Bildungsstand
    und
  • der erfolgreiche Abschluss der Berufsausbildung zur Schiffsmechanikerin oder zum Schiffsmechaniker

    oder
  • der erfolgreiche Abschluss einer nach Landesrecht geregelten seefahrtbezogenen Ausbildung (SBTA) und Abschluss einer zugelassenen praktischen Ausbildung und Seefahrtzeit als nautische Offiziersassistentin oder nautischer Offiziersassistent in der Seeschifffahrt.

Nach Erlangen des Befähigungszeugnisses muss dieses wie folgt ausgefahren werden:

  • 1 Jahr (reine Fahrtzeit) als Wachoffizier
  • 1 Jahr (reine Fahrtzeit) als 1. Offizier

=> Anmeldung zum Lehrgang

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Fischerei

BKü

Küstenfischerei – Nautiker/in BKü

Voraussetzungen für die Zulassung sind:

der erfolgreiche Abschluss der Ausbildung zum Schiffsmechaniker, zum Matrosen oder zum Fischwirt im Schwerpunkt Kleine Hochsee- und Küstenfischerei und eine Seefahrtzeit von 12 Monaten im Decksdienst auf Fahrzeugen der Seefischerei.

Dauer der Ausbildung: 10 Wochen

=> Anmeldung zum Lehrgang

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Fischerei

BK

Kleine Hochseefischerei – Nautiker/in BK

Voraussetzungen für die Zulassung sind:

der erfolgreiche Abschluss der Ausbildung zum Schiffsmechaniker, zum Matrosen oder zum Fischwirt im Schwerpunkt Kleine Hochsee- und Küstenfischerei und eine Seefahrtzeit von 12 Monaten im Decksdienst auf Fahrzeugen der Seefischerei.

Dauer der Ausbildung: 2 Semester

Bei einer erfolgreich abgeschlossenen Berufsausbildung zur Fischwirtin oder zum Fischwirt im Schwerpunkt Kleine Hoch-
see- und Küstenfischerei und Vorlage des Befähigungszeugnisses BKü verringert sich die Lehrgangszeit auf  1 Semester.

=> Anmeldung zum Lehrgang

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