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Fischerei

BKü

Küstenfischerei – Nautiker/in BKü

Voraussetzungen für die Zulassung sind:

der erfolgreiche Abschluss der Ausbildung zum Schiffsmechaniker, zum Matrosen oder zum Fischwirt im Schwerpunkt Kleine Hochsee- und Küstenfischerei und eine Seefahrtzeit von 12 Monaten im Decksdienst auf Fahrzeugen der Seefischerei.

Dauer der Ausbildung: 10 Wochen

=> Anmeldung zum Lehrgang

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Fischerei

BK

Kleine Hochseefischerei – Nautiker/in BK

Voraussetzungen für die Zulassung sind:

der erfolgreiche Abschluss der Ausbildung zum Schiffsmechaniker, zum Matrosen oder zum Fischwirt im Schwerpunkt Kleine Hochsee- und Küstenfischerei und eine Seefahrtzeit von 12 Monaten im Decksdienst auf Fahrzeugen der Seefischerei.

Dauer der Ausbildung: 2 Semester

Bei einer erfolgreich abgeschlossenen Berufsausbildung zur Fischwirtin oder zum Fischwirt im Schwerpunkt Kleine Hoch-
see- und Küstenfischerei und Vorlage des Befähigungszeugnisses BKü verringert sich die Lehrgangszeit auf  1 Semester.

=> Anmeldung zum Lehrgang

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Fischerei

BG

Große Hochseefischerei – Nautiker/in BG

Voraussetzungen für die Zulassung sind:

der mittlere Bildungsabschluss, der auch im Rahmen von Buchstabe b) erreicht werden kann, und

a) eine Seefahrtzeit im Decksdienst von 48 Monaten , bei Netzmachern von 24 Monaten , davon mindestens 18 Monate auf Fahrzeugen der Hochseefischerei oder

b) der erfolgreiche Abschluss der Berufsausbildung zum Schiffsmechaniker, zum Matrosen oder zum Fischwirt im Schwerpunkt Kleine Hochsee- und Küstenfischerei einschließlich des erfolgreichen Berufsschulabschlusses und eine Seefahrtzeit von 12 Monaten im Decksdienst der Seefischerei.

Dauer der Ausbildung: 4 Semester

=> Anmeldung zum Lehrgang

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