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Nautik

NK100

NK100
Kapitänin/Kapitän auf Fahrzeugen in der nationalen Fahrt bis 100 BRZ.

Das Befähigungszeugnis berechtigt zum Führen von Fahrzeugen mit einer Bruttoraumzahl unter 100 und einer Antriebsleistung bis zu 300kW sowie von Börtebooten.

Es berechtigt zum Befahren nationaler Gewässer im Abstand bis zu 6 Seemeilen von der deutschen Küste mit maximal 12 Fahrgästen.

Dauer: 10 Wochen

Voraussetzungen zur Lehrgangsteilnahme:

  • eine Seefahrtzeit im Decksdienst von mindestens sechs Monaten auf Kauffahrteischiffen (auch Fischereifahrzeuge)
  • Realschulabschluss
  • Mindestalter 19 Jahre



=> Anmeldung zum Lehrgang

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Nautik

NK500

Kapitän oder Kapitänin in der küstennahen Fahrt
NK500

Dauer: 1 Semester

Voraussetzungen zur Lehrgangsteilnahme:

  • der erfolgreiche Abschluss der Berufsausbildung zur Schiffsmechanikerin oder zum Schiffsmechaniker sowie den Berufsschulabschluss oder einen gleichwertigen Bildungsstand

oder

  • den Abschluss einer nach Maßgabe der Richtlinien für die Ausbildung von Offiziersassistenten in der Seeschifffahrt zugelassenen praktischen Ausbildung und Seefahrtzeit als nautische Offiziersassistentin oder nautischer Offiziersassistent in der Seeschifffahrt von mindestens zwölf Monaten

oder

  • Besitz des Zeugnisses über die Abschlussprüfung im Ausbildungsberuf zum Fischwirt mit Schwerpunkt kleine Hochsee- und Küstenfischerei und eine anschließende Seefahrtzeit auf Kauffahrteischiffen (nicht Fischereifahrzeuge) von 12 Monaten im Decksdienst

oder

  • eine Seefahrtzeit auf Kauffahrteischiffen, ausgenommen Fischereifahrzeuge, von mindestens 36 Monaten im Decksdienst

=> Anmeldung zum Lehrgang

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Nautik

NK

Kapitän oder Kapitänin – NK
Bildungsgang gemäß STCW
Alle Fahrtgebiete ohne Einschränkungen

Dauer: 4 Semester

Voraussetzungen zur Lehrgangsteilnahme:

  • Sekundarabschluss I – Realschulabschluss oder einem anderen gleichwertigen Bildungsstand
    und
  • der erfolgreiche Abschluss der Berufsausbildung zur Schiffsmechanikerin oder zum Schiffsmechaniker

    oder
  • der erfolgreiche Abschluss einer nach Landesrecht geregelten seefahrtbezogenen Ausbildung (SBTA) und Abschluss einer zugelassenen praktischen Ausbildung und Seefahrtzeit als nautische Offiziersassistentin oder nautischer Offiziersassistent in der Seeschifffahrt.

Nach Erlangen des Befähigungszeugnisses muss dieses wie folgt ausgefahren werden:

  • 1 Jahr (reine Fahrtzeit) als Wachoffizier
  • 1 Jahr (reine Fahrtzeit) als 1. Offizier

=> Anmeldung zum Lehrgang

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