Schiffsmaschinist/in – TSM
für Fahrzeuge mit einer
Antriebsleistung bis 750 kW
Dauer: 1 Semester
Regelbildungsgang (320 Unterrichtsstunden, als Blockmodell in 10 bis 11 Wochen):
Bedingungen zur Teilnahme:
- Abgeschlossene Berufsausbildung als Schiffsmechaniker
oder
- Abgeschlossene Ausbildung in einem einschlägigen Metall- oder Elektroberuf und eine Seefahrtzeit von 6 Monaten.
oder
- abgeschlossene Ausbildung zum/zur Schiffsbetriebstechnischen Assistenten/Assistentin (SBTA Technik)
und
- Abschluss einer zugelassenen praktischen Ausbildung und Seefahrtzeit als technische(r) Offiziersassistent/in nach Maßgabe der Richtlinien für die Ausbildung von Offiziersassistenten in der Seeschifffahrt vom 8.Januar 2009 (VkBl.2009, S.48) von mindestens 12 Monaten.
Nautiker ohne Abschluß Schiffsmechaniker oder Metall- oder Elektroberuf einschl. vorgesehener Seefahrtszeit müssen eine dreimonatige betriebliche Ausbildung an einer qualifizierten Einrichtung nachweisen.
Über diese Ausbildung ist ein =>Berichtsheft (Training Record Book) zu führen
Verkürzter Bildungsgang
(200 Unterrichtsstunden, lehrgangsbegleitend):
Bedingungen zur Teilnahme:
- Fachschüler in der Ausbildungsrichtung Nautik
- Nachweis über eine mindestens dreimonatige Ausbildung im Metallbereich