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Technik

TSM

Schiffsmaschinist/in – TSM
für Fahrzeuge mit einer
Antriebsleistung bis 750 kW

Dauer: 1 Semester

Regelbildungsgang (320 Unterrichtsstunden, als Blockmodell in 10 bis 11 Wochen):

Bedingungen zur Teilnahme:

  • Abgeschlossene Berufsausbildung als Schiffsmechaniker

oder

  • Abgeschlossene Ausbildung in einem einschlägigen Metall- oder Elektroberuf und eine Seefahrtzeit von 6 Monaten.

oder

  • abgeschlossene Ausbildung zum/zur Schiffsbetriebstechnischen Assistenten/Assistentin (SBTA Technik)

und

  • Abschluss einer zugelassenen praktischen Ausbildung und Seefahrtzeit als technische(r) Offiziersassistent/in nach Maßgabe der Richtlinien für die Ausbildung von Offiziersassistenten in der Seeschifffahrt vom 8.Januar 2009 (VkBl.2009, S.48) von mindestens 12 Monaten.

Nautiker ohne Abschluß Schiffsmechaniker oder Metall- oder Elektroberuf einschl. vorgesehener Seefahrtszeit müssen eine dreimonatige betriebliche Ausbildung an einer qualifizierten Einrichtung nachweisen.
Über diese Ausbildung ist ein =>Berichtsheft (Training Record Book) zu führen

Verkürzter Bildungsgang

(200 Unterrichtsstunden, lehrgangsbegleitend):

Bedingungen zur Teilnahme:

  • Fachschüler in der Ausbildungsrichtung Nautik
  • Nachweis über eine mindestens dreimonatige Ausbildung im Metallbereich

=> Anmeldung zum Lehrgang

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Technik

TLM

Leiter oder Leiterin der Maschinenanlage – TLM

Bildungsgang gemäß STCW
Ohne Begrenzung der Antriebsleistung

Dauer: 4 Semester

Voraussetzungen zur Lehrgangsteilnahme:

  • Sekundarabschluss I – Realschulabschluss oder einen anderen gleichwertigen Bildungsstand

und

  • der erfolgreiche Abschluss der Berufsausbildung zur Schiffsmechanikerin oder zum Schiffsmechaniker

oder

  • der erfolgreiche Abschluss einer gewerblich technischen Berufsausbildung oder einer nach Landesrecht geregelten seefahrtbezogenen Ausbildung (SBTA), und Abschluss einer zugelassenen praktischen Ausbildung und Seefahrtzeit als technische Offiziersassistentin oder technischer Offiziersassistent.

Nach Erlangung des Befähigungszeugnisses muss dieses wie folgt ausgefahren werden:

  • 1 Jahr (reine Fahrtzeit) als Wachingenieur (ehemals 3. Ing.),
  • 2 Jahre (reine Fahrtzeit) als technischer Offizier auf management-level (ehemals 2. Ing.)

=> Anmeldung zum Lehrgang

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